Wer ist ein Finanzberater und was ist seine Funktion?
Was sind die Aufgaben eines Finanberaters und/oder Finanzplaners?
Wie wird man Finanzberater und/oder Finanzplaner in der Schweiz?
Die Finanzberatung ist die Planung und Überwachung von den Investitionen in Finanzressourcen einer oder mehrerer Privatpersonen bzw. eines Unternehmens, die sich dafür entscheiden, auf einen Fachmann auf dem Gebiet der Finanzen zurückzugreifen, um ihre Ressourcen effizient zu verwalten. Eine seriöse Finanzberatung befasst sich daher mit der Verwaltung des Portfolios dieser Subjekte, mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung hinsichtlich des finanziellen Gleichgewichts zu erzielen. Sowohl Unternehmen als auch Privatanleger, die ihre Ersparnisse anlegen wollen, greifen in der Regel auf Finanzberatung zurück.
Jedem europäischen Anleger steht es frei, seine Ersparnisse einem Wertpapiermakler, aber auch einem unabhängigen Finanzberater anzuvertrauen, auch auf der Grundlage der Bestimmungen des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG).
Wie gesagt hat die seriöse Finanzberatung einen wichtigen Zweck: das finanzielle Wohlergehen einer Familie, einer Person oder eines Unternehmens zu verbessern, aber auch das Management der finanziellen Ressourcen mit positiven Auswirkungen auf die Zukunft zu planen. Tatsächlich kann die Beratung Unternehmen erleichtern, das finanzielle Gleichgewicht der Verwaltungskosten für die Ressourcen zu erreichen und zu verbessern. Auf die gleiche Weise kann sie, indem sie sich an Kleinsparer wendet, nützliche Akkumulations- oder Sparpläne für diese strukturieren. In der Finanzberatung spielt eine entscheidende Rolle auch die Vorsorge für das Alter. Immer häufiger muss in der Tat jeder selbst frühzeitig für den Ruhestand vorsorgen. Seriöse Finanzberater können eine betriebliche Altersvorsorge empfehlen oder eine für ihre Kunden am besten geeignete Zusatzrente aufbauen.
Der Finanzberater ist derjenige, der Finanzberatung anbietet. Er kann unabhängig arbeiten und folglich als unabhängiger Finanzberater bezeichnet werden, oder er kann professionell mit anderen Finanzberatungsunternehmen zusammenarbeiten. Die Finanzberatung kann eine kostenlose Dienstleistung sein, wie es die Anlageberatung bei Kreditinstituten oder sonstigen Finanzdienstleistern ist, die durch den Verkauf von Hausprodukten subventioniert wird. Bei selbständigen Finanzberatern fallen dagegen Beratungshonorare an (Honorarberatung). Der Honorar-Finanzanlagenberater benötigt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO.
Die Besonderheit des Berufs des selbständigen Finanzberaters ist die Ausübung einer an die Öffentlichkeit gerichteten Beratungstätigkeit und es sind vielfältige Aufgaben wahrzunehmen.
Die Qualifikation des Finanzberaters bzw. Finanzplanes wird im Rahmen der beruflichen Weiterbildung im Finanzbereich erworben. Neben dem Abschlusseinerberuflichen Grundbildung und entsprechenden Modulzertifikaten sind mindestens zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung imFinanzdienstleistungsbereich erforderlich. Der Abschluss wird nach Bestehen einer staatlichen Prüfung erworben, die typischerweise von Berufsverbänden, aber auch von Schulen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert wird (es ist aber auch möglich, sie privat abzulegen).
In der Schweiz ist durch die Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich (IAF) ein wichtiges und anerkanntes Angebot von Kursen und Seminarenentstanden, die durch gesetzeskonforme Zertifizierungen anerkannt werden; eine Liste der wichtigsten Bildungseinrichtungen, die Vorbereitungskurse anbieten, kann auf der Website der IAF eingesehen werden. Nach Bestehen der entsprechenden Prüfungen ist es möglich, u.a. die Abschlüsse "Zertifizierter Vermögensberater/in IAF", "Dipl. Finanzberater IAF", "Finanzplaner/in mit eidgenössischem Fachausweis" zu erhalten.
Die Ausbildung kann nach einem noch spezifischen sektoralen Spezialisierungskriterium fortgesetzt werden. Mit der Höheren Fachprüfung (HFP) kann man zum Beispiel den Titelals Dipl. Finanz- und Anlage-experte/-expertin, dipl. KMU-Finanzexperte/-expertin, dipl. Finanzanalytiker/in und Vermögensverwalter/inerwerben. Durch den Besuch einer speziellen höheren Fachschule ist es auch möglich, den Titel Dipl. Bankwirtschafter/in HF, ¬dipl. Versicherungswirtschaf¬ter/in HF, dipl. Betriebswirtschafter/in HF, dipl. Finanzplanungs-experte/-expertin NDS HF (SIB) zu erlangen. Schließlich gibt es noch internationale Diplome wie das des Wealth Managers CIWM (Certified International Wealth Manager).
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